Nachdem der Nationalkonvent (1792-1795) beschlossen hatte, dass die königlichen Wohnstätten nationale Besitztümer werden sollten, kamen die gepfändeten Güter der Emigrierten und die religiösen Besitztümer, Schlösser, Kirchen, Klöster und Abteien in den Besitz des Staates.
Eine große Anzahl von Gebäuden wurde dadurch nicht mehr benutzt und verlassen.
Das Konkordat ermutigt die Wiederverwendungen
Das Konkordat und die Organischen Gesetze von 1801 stellen die Religionsfreiheit wieder her.
Die politische Macht des Konsulats (1798-1804) und des Reiches (1804-1815) begünstigt die Wiederverwendung von ehemaligen katholischen Kirchen, Abteien und Klöstern durch die Protestanten.
Die Beispiele sind so zahlreich, dass sie unmöglich alle aufgeführt werden können, und nur einige bedeutsame Gebäude wurden ausgewählt, die noch heute als protestantische Kirchen benutzt werden.
Zivile Gebäude werden in protestantische Kirchen verwandelt
Im Lauf des 19. Jahrhunderts kennen auch zivile Gebäude eine neue Bestimmung, indem sie zu protestantischen Kirchen werden.