Die Königsmacht

Während der Religionskriege entwickeln sich die Ideen über die königliche Macht und ihre Beschaffenheit je nach den Überzeugungen – aber auch den Interessen – der beiden Parteien und erreichen mit Heinrich IV. den neuen Begriff der absoluten Monarchie.

Von der Königsmacht zur absoluten Macht

  • Michel de l'Hospital, Kanzler von Frankreich (1503-1573)

Die Tradition sieht im Gesetz ein direkt von Gott stammendes Prinzip, dessen Garant oder Interpret der König ist, und im Namen Gottes spricht der König Recht. Für Franz I. ist klar, dass die Reformation darauf abzielt, „die göttliche und menschliche Monarchie umzustürzen“.

Im August 1563, während einer Sitzung des Parlaments der Normandie bekräftigt Michel de l’Hospital, dass der Monarch die einzige Quelle des Gesetzes ist und dass alle seine Untertanen, die Richter der souveränen Gerichtshöfe inbegriffen, ihm absoluten Gehorsam schulden. Aber diese Macht ist nicht unbeschränkt, sie wird gemäßigt durch den christlichen Glauben, die Gerechtigkeit und die Grundgesetze des Königreiches und so lässt sich die Tyrannei vermeiden. Nach dem Tod Heinrichs II. (1519-1559) wird die königliche Macht schwächer: Franz II. (1544-1560), ein kränklicher junger Mann, delegiert die Macht an den Herzog von Guise und an dessen Bruder, den Kardinal Karl von Lothringen. Nach der Thronbesteigung durch Heinrich III. greifen viele Schriften die schlechten Berater an, die den König umgeben, besonders die italienische Umgebung der Regentin. Daraufhin stellen einige calvinistische Publizisten den Begriff des Monarchen in Frage: zwischen der Person des Fürsten, der zeitlich und sterblich sei, und der monarchischen Würde als solcher müsse unterschieden werden.

Die Rolle der repräsentativen Einrichtungen wie der Reichsstände in der Ausübung der Herrschaft wird betont. Der König wird als höherer Amtsträger betrachtet, aber nicht mehr als dem Wesen nach besonderer Mensch. Ein Recht auf Widerstand wird in Betracht gezogen. Der Begriff „Monarchomachen“ bezeichnet die Anhänger dieser mehr oder weniger pointierten These.

Für den protestantischen Juristen François Hotman steht die Macht dem Volk zu, das in einer Versammlung oder im Reichstag vertreten ist. Die Vermittlerrolle zwischen dem Volk und dem König wird von Beratern, Lehensherren und Amtsträgern übernommen. Die Autorität der Gesetze beschränkt die Macht des Königs. Die Machtausübung des Königs wird durch einen die Fürsten königlicher Abstammung versammelnden Rat und durch eine regelmäßige Befragung der Stände beschränkt.

  • Théodore de Bèze (1519-1605) © S.H.P.F.
  • Philipp Duplessis-Mornay (1549-1623)

Théodore de Bèze verteidigt die Theorie eines Vertrages zwischen Gott, dem König und der Gemeinschaft. Die wirkliche Herrschaft liege beim Volk, das sie an „niedere Amtsträger“ delegiert (Lehnsherren, die durch Erbrecht Lehen besitzen) oder an städtische, gewählte Amtsträger (Bürgermeister, Konsul, Schöffen), die darauf achten, dass der König unter Beachtung der Grundgesetze des Königreiches regiert.

Die Reichsstände ernennen die wichtigsten Amtsträger der Krone und können sie bei Verletzung der Amtspflicht absetzen. „Die Amtsträger sind für das Volk geschaffen worden, nicht das Volk für die Amtsträger.“ Desgleichen ist der Widerstand gegen den Tyrannen legitim. Ein Werk, wahrscheinlich Philippe Duplessis Mornay zuzuschreiben, macht einen Unterschied zwischen dem Fürsten und der königlichen Macht geltend und bekräftigt noch einmal, dass die Herrschaft vom Volk ausgeht. Er lehnt die Idee ab, dass der König eine geheiligte Person sei: „Die Macht Gottes ist unendlich, die Macht der Könige nicht.“ Aus der Gemeinschaft hervorgegangen, ernennen die Reichsstände die Amtsträger, entscheiden über Krieg und Frieden, verabschieden Gesetze, treiben Steuern ein. Diese Ideen werden von den Calvinisten verbreitet und zunächst von der katholischen Partei heftig kritisiert. Aber durch einen Umschwung des geschichtlichen Verlaufs werden sie später von den Verbündeten aufgenommen, um die Ermordung Heinrichs III. zu rechtfertigen, während die Protestanten eine genau entgegengesetzte Position einnehmen, um die Thronbesteigung von Heinrich IV. zu rechtfertigen. Dieser wird den Begriff der königlichen Macht in Richtung einer absoluten Macht entwickeln (der Begriff „absolute Monarchie“ kommt erst später auf).

Im Januar 1586 erklärt Heinrich von Navarra in einer Ansprache an den Klerus: „Gott bestimmt über Könige und Königreiche“ und schafft somit die Grundlage für einen gallikanischen Absolutismus, der jeglicher Einmischung des Heiligen Stuhls in die inneren französischen Angelegenheiten feindlich gegenübersteht. Milde, Vergebung von Fehlern, Versöhnung sind ebenso Zeugnisse der königlichen Größe. Der autoritäre Charakter der einzig durch die Person des Königs verkörperten Herrschaft wird in der Tatsache deutlich, dass – im Gegensatz zu den Valois – Heinrich IV. die Vertreter des Königreiches nur ein einziges Mal zusammenruft, im November 1596 in Rouen. Die Restauration des Staates ist ihm zuzuschreiben, die Amtsträger und Verwaltungsbeamten spielen eine geringere Rolle, sie müssen vollkommenen Gehorsam leisten. Nur einmal begibt er sich in das Pariser Parlament im Mai 1597, um Erlasse zu überprüfen, die die Umgebung seiner Geliebten Gabrielle d’Estrées begünstigen.

Der juristische Rahmen der monarchischen Autorität ist fertiggestellt. Der unteilbare Charakter der königlichen Souveränität wurde bekräftigt. Als Stellvertreter Gottes auf Erden, Verteidiger des Vaterlandes gegen die ausländischen Feinde wird der Monarch als Garant der politischen Stabilität gefeiert.

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Bibliographie

  • Bücher
    • COTTRET Bernard, 1598, L’édit de Nantes, Perrin, Paris, 1997
    • GARRISSON Janine, Henri IV, Le Seuil, rééd. 2008, Paris, 1984
    • MIQUEL Pierre, Les Guerres de religion, Fayard, Paris, 1980

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