Ein hugenottischer Jurist und Polemiker
François Hotman absolviert ein brillantes Jurastudium an der Universität von
Orléans.
Er schliesst sich gegen 1547 der Reformation an. Um den Verfolgungen zu entgehen, beschließt er, Frankreich zu verlassen. Dank Calvins Unterstützung wird er 1549 an der Akademie von Lausanne als Professor für Literatur berufen. 1555 ist Hotmann in Straßburg, wo er einen Lehrstuhl in Jura innehat. 1588 promoviert er in Basel.
Nach Frankreich zurückgekehrt, schließt er sich dem König Antoine de Navarre an und wird dessen ‚maître des requêtes‘. Er teilt seine Zeit zwischen dem Verfassen von Pamphleten, seinem Amt beim König oder dem Prince de Condé und seiner Lehrtätigkeit auf.
1572 befindet er sich an der Universität von Bourges, an die ihn die Herzogin Marguerite von Savoyen berufen hat, als das Gemetzel der Bartholomäusnacht beginnt, dem er knapp entgeht. Er flieht dann nach Genf und unterrichtet dort römisches Recht.
Der Schriftsteller François Hotman
In Genf veröffentlicht er sein Werk De Furoribus gallicis, in dem er die Rolle des Hofes beim Gemetzel der Bartholomäusnacht anprangert.
Sein Hauptwerk ist die Francogallia, eine historische Studie über den Ursprung der Institutionen Frankreichs, die in der Tat ein Nachdenken über das ist, was er als « legitimen Aufstand » (« sédition légitime ») bezeichnet . Er schlägt einen konstitutionellen Widerstand – von Seiten der Generalstände – gegen der König vor, falls sich dessen Regierung als tyrannisch erweist. Das ist der Beginn einer Infragestellung des königlichen Absolutismus, die auch von Théodore de Bèze geteilt wird. Dadurch gehört Hotmann zu den Antiroyalisten.
François Hotman, La France gauloise (oder Francogallia), 1.Kapitel :
„Il est plus que nécessaire qu’un roi soit retenu en son devoir par la révérence et l’autorité des gens de bien et d’honneur, comme représentant la personne du Peuple, lequel les commet à cela et leur donne cette puissance.“
(Es ist mehr als notwendig, dass ein König in seinem Amt zurückgehalten wird durch den Respekt und die Autorität vermögender und ehrenhafter Menschen, die das Volk vertreten, das diesen dazu den Auftrag und die Macht gibt.)