Die Unterdrückung
und Verfolgung
der Reformierten (1685-1700)
Nach der Widerrufung des Edikts von Nantes (1685) wird die Unterdrückung der widerspenstigen Protestanten fortgesetzt.
Missionare und Dragoner jagen die protestantischen Gläubigen
Etwa drei Viertel der Reformierten sind in Frankreich geblieben. Die meisten von ihnen haben angesichts der Dragonaden und verschiedener Verfolgungen, die zwischen 1685 und 1700 immer stärker werden, abgeschworen.
Offiziell sind sie Katholiken geworden, wie es Ludwig XIV. in der Präambel des Edikts von Fontainebleau bekräftigt (1685) : « Der beste und der größte Teil unserer Untertanen, die der vorgeblich reformierten Religion (RPR) angehören, hat die katholische angenommen ». Man nennt sie die Neukonvertierten (N.C.).
Freiheitsberaubung und Verfolgung
Die Neukonvertierten werden streng überwacht. Sie müssen ihre neue Religion ausüben :
- regelmäßig zur Messe gehen ;
- den Sterbenden die letzte Ölung erteilen lassen ;
- ihre Kinder von einem Priester taufen lassen und sie dann zum Katechismus schicken ;
- falls die Eltern sich gegen diese katholische Verpflichtung wehren, werden ihnen ihre Kinder weggenommen, damit man diesen eine katholische Erziehung geben kann.
Die Mädchen werden ins Kloster geschickt. Man entlässt sie von dort meist nur, wenn sie Katholiken geheiratet haben.
Wenn sie sich auflehnen, werden sie in ‚Hospitäler‘ geschickt, die aber keine Kranken- sondern Arbeitshäuser sind.
Ihre Freiheit ist eingeschränkt
Niemand kann ein Jura- oder Medizinstudium aufnehmen, ohne ein Zeugnis vom Gemeindepfarrer vorzulegen, dass er ein guter Katholik ist, noch kann er seine Besitztümer ohne Einwilligung des Königs verkaufen.
Die Verweigerung der letzten Ölung wird als Verbrechen eines Rückfälligen angesehen. Im Falle der Genesung riskieren die Männer die Galeerenstrafe, die Frauen Gefängnis. Im Todesfall wird der Leichnam durch die Strassen geschleift und auf die Müllhalde geworfen, das Erbe wird konfisziert.
Sofort nach dem Widerruf des Edikts von Nantes werden die Tempel werden dem Erdboden gleichgemacht und die Pastoren ausgewiesen. Die Güter der Konsistorien müssen an Krankenhäuser und Klöster abgetreten werden.
Die Habe der Landflüchtigen wird beschlagnahmt. Falls jedoch ihre Erben folgsame Neukonvertierte sind, können ihnen diese Güter wieder zufallen und sie brauchen keine Steuern zu zahlen.
Unterdrückung und heimliche Versammlungen
Wer heimlich einen Gottesdienst oder eine Versammlung der « Wüste » besucht, erhält eine Gefängnis- oder Galeerenstrafe, die Pastoren riskieren den Galgen. Einige Pastoren, die ausgewandert waren, folgen dem Ruf der allein gelassenen Gemeinden und kommen unter Lebensgefahr nach Frankreich zurück. Sechs Pastoren werden in Paris verhaftet und lebenslang in der Festung Sainte-Marguerite vor der Küste von Cannes eingekerkert.
Von 1686 bis 1689 wurden ‚Aufständische‘ aus den Cevennen, die an heimlichen Versammlungen teilnahmen, auf die Antillen deportiert. Etwa tausend Protestanten sind auf diese Weise verschwunden. Nach drei Jahren verzichtete der König auf diese Maßnahme.
Der Grad der Verfolgungen ist je nach Provinz unterschiedlich ;
er hängt vom Eifer der dortigen königlichen Intendanten ab
Im Languedoc hat der Intendant Bâville mit seinen harten Verfolgungsmaßnahmen besonders düstere Erinnerung hinterlassen. Im Gegensatz dazu haben die heimlichen Gottesdienste in Châtillon-sur-Loire zu keinen Verfolgungen geführt. Der Gemeindepfarrer glaubte fest, dass Überzeugungsarbeit eine wirksamere Methode als Gewaltanwendung sei, um die Reformierten zur katholischen Kirche zurückzubringen. Die Gemeindepfarrer hatten in der Tat eine wichtige Rolle als direkte Agenten des Intendanten inne.
Die Verfolgungen dauern bis in die 1760er Jahre an. Danach werden die Protestanten in den meisten Provinzen stillschweigend geduldet.
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