Die religiöse Freiheit

Mit der Revolution erlangen die französischen Protestanten die religiöse Freiheit.

Zugang zu allen Beschäftigungen, Gewissensfreiheit und Freiheit der Religionsausübung

  • Paul Henri Marron, Pfarrer (1754-1832) © S.H.P.F.

Durch das Toleranzedikt vom 17. November 1787 hatten den Protestanten zum ersten mal seit 1685 wieder einen Zivilstand erhalten. Durch den konstitutionellen Text vom 24. Dezember 1789 werden sie zu allen zivilen und militärischen Posten zugelassen.

Durch die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte vom 26. August 1789 erlangen die Protestanten die Gewissensfreiheit.

Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte, die von der verfassungsgebenden Nationalversammlung ausgearbeitet wurde, stellt in Artikel 10 fest : « Niemand darf wegen seiner Überzeugungen, selbst religiöser Art, belangt werden, vorausgesetzt, deren Äußerung stört nicht die vom Gesetz festgelegte öffentliche Ordnung » [« Nul ne doit être inquiété pour ses opinions, même religieuses, pourvu que leur manifestation ne trouble pas l’ordre public établi par la loi »].

Während Ludwig XVI. den Nichtkatholiken die private Religionsausübung durch das Toleranzedikt erlaubte, erklärt die Verfassung von 1791, dass jeder Bürger frei sei, « den religiösen Kult, dem er angehört, auszuüben » [« d’exercer le culte religieux auquel il est attaché »].

Die Revolution hatte also am Ende des Jahres 1791 die gemeinsamen Zielsetzungen der Protestanten erfüllt.

Allmähliche Wiederaufnahme des reformierten Gottesdienstes

Die verfassungsgebende Nationalversammlung, die am 12. Juli 1790 die zivile Verfassung für den Klerus verabschiedete, deren Ziel es war, die kirchliche Landkarte Frankreichs neu zu ordnen und eine neue Gottesdienstordnung einzuführen, griff nicht in die Organisation des reformierten Kultus ein.

Die religiösen Versammlungen wurden allmählich fast überall wiederaufgenommen, die Verbindung zwischen den Kirchen wurde nur langsam hergestellt. In Paris feiert Pastor Paul-Henri Marron den ersten legalen öffentlichen Gottesdienst.

Nach der Genehmigung durch das Direktorium vermietet der Magistrat die Kirche Saint-Louis-du-Louvre an eine « Gesellschaft von Personen, die sich zum protestantischen Glauben bekennen » [« une société de personnes professant la religion protestante »]. So ergreift die protestantische Gemeinde von Paris am 22. Mai 1791 feierlich Besitz von der Kirche Saint-Louis-du-Louvre, wo der erste öffentliche protestantische Gottesdienst abgehalten wird.

Die ‚Schlägereien' von Nîmes und Montauban (1790)

Die Protestanten konnten in Ruhe leben, abgesehen von den ‚Schlägereien‘, die am 10. Mai 1790 aus Montauban und am 15. Juni desselben Jahres aus Nîmes gemeldet wurden..

Diese Schlägereien blieben jedoch örtliche Begebenheiten, so wild und blutig diese Auseinandersetzungen auch oft waren.

Im allgemeinen kann man sagen, dass diese Schlägereien eher politisch als religiös motiviert waren. Es handelte sich um Rivalitäten zwischen einer katholischen Aristokratie, die ihre Macht vor Ort beibehalten und den Einfluss der katholischen Religion wiederherstellen wollte, und einem protestantischen Bürgertum, das im wirtschaftlichen Leben dominierte und nach politischer Macht verlangte.

In Nîmes wie auch in Montauban gelang es den Anhängern des Ancien Régime, sich des Magistrats zu bemächtigen, aber nicht der Kommandogewalt über die Nationalgarde : Gegenstand eines blutigen Konflikts, aus dem die Protestanten in Nîmes als Sieger hervorgingen, während die Katholiken in Montauban den Sieg davon trugen. Aber die Situation, die sich daraus ergab, war in beiden Fällen gleich, denn die ‚aristokratischen‘ Magistrate wurden von der Nationalversammlung abgesetzt.

Bibliographie

  • Bücher
    • BOURDON Jean-François, Les pasteurs réformés face à la déchristianisation de l’An II, mémoire de maîtrise, Université Pierre Mendès-France, 1987
    • VOVELLE Michel, La Révolution contre l’Église : de la raison à l’être suprême, Complexe, Bruxelles, 1988
  • Artikels
    • „Les Protestants et la Révolution française“, Bulletin de la SHPF, SHPF, Paris, 1989, Tome 127
    • ENCREVÉ André, „Les Protestants et la révolution française“, Réformes et Révolutions, VIALLANEIX Paul (dir.), Presses du Languedoc, Montpellier, 1990, p. 192

Dazugehörige Rundgänge

Dazugehörige Vermerke

  • Das Toleranzedikt (29. November 1787)

    Mit diesem Edikt gewährt Louis XVI. den Protestanten einen eigenen, von der katholischen Kirche unabhängigen Zivilstand sowie das Existenzrecht in Frankreich, wo sie künftig leben können, ohne wegen ihres religiösen...
  • Paul-Henri Marron (1754-1832)

    Paul-Henri Marron entstammte einer ins niederländische Refuge geflohenen hugenottischen Familie und diente der neu erstandenen reformierten Kirche von Paris als erster Pastor
  • Die Revolution und die Protestanten

    Ende 1791 war die Revolution den gemeinsamen Bestrebungen der Protestanten in Frankreich entgegengekommen.