Die reformierten Kirchen Frankreichs
Auf ihrer 1559 in Paris abgehaltenen Gründungssynode legen die reformierten Kirchen Frankreichs ihre von Calvin ausgearbeitete Organisationsform fest.
Eine Organisation in fortschreitender Entwicklung
Noch um 1530 versammeln sich die Anhänger der Ideen von Luther und Zwingli zum Gebet und zur Lektüre des Neuen Testaments der Bibel heimlich reihum in ihren Wohnungen. Nach 1540 werden diese Treffen immer zahlreicher und entwickeln sich zu regelrechten Gottesdiensten, bei denen zuweilen auch das Abendmahl gereicht wird.
Calvin möchte eine genau festgelegte Organisation einführen. Außerhalb Frankreichs existieren hierfür zwei Modelle : die Ordnung der Straßburger Kirche und diejenige von Genf, die schließlich von den französischen Protestanten zum Vorbild genommen wird. 1559 beschließen die Vertreter der reformierten Kirchen Frankreichs auf ihrer ersten Synode die ersten Richtlinien. Sie verabschieden zwei Texte :
- ein Glaubensbekenntnis
- eine Kirchenordnung
Das Glaubensbekenntnis
Die reformierten Kirchen einigen sich auf ein neues, von Calvin ausgearbeitetes Glaubensbekenntnis. Es enthält 40 Artikel und wird später das « Bekenntnis von La Rochelle » genannt, da es 1571 auf der dort einberufenen Synode bekräftigt wird.
Die reformierten Kirchen berufen sich auf das frühe Christentum und gehen zur römisch-katholischen Kirche auf Abstand. Insbesondere verurteilen sie die Fürbitte der Heiligen, das Fegefeuer und den Machtapparat der Kirche.
Die Kirchenordnung
Die Kirchenordnung ist eng an die in der Genfer Kirche geltenden kirchlichen Verordnungen Calvins angelehnt. Sie legt den gemeinsamen Aufbau der reformierten Kirchen Frankreichs fest. Diese Organisation verzichtet ganz bewußt auf jegliche hierarchische Rangordnung (in ihr gibt es keinerlei personelle oder institutionelle Über- oder Unterordnungsverhältnisse).
Die Ortskirche wird von einem « Konsistorium » genannten Ältestenrat geleitet. Mindestens einmal im Monat treffen sich die Ältesten mit dem Pastor zu einer gemeinsamen Sitzung.
Die Ältesten (zwischen 5 und 10 in jeder Kirche) werden von der Gemeindeversammlung gewählt. Sie überwachen das kirchliche Leben und die Sitten der Gläubigen, regeln Meinungsverschiedenheiten unter ihnen und kümmern sich um die Armen.
Die Pastoren, Diener des Wortes Gottes, werden vom Ältestenrat gewählt. Ab 1571 müssen sie vor der Provinzialsynode eine Prüfung ablegen. Sie sind in erster Linie Prediger, die das in der Bibel überlieferte Wort Gottes verlesen und erklären. Sie spenden auch die beiden Sakramente : Taufe und Abendmahl. Die meisten französischen Pastoren erhalten ihre Ausbildung an der Genfer Akademie.
Die Synoden sind eine den französischen Verhältnissen angepaßte Einrichtung : anders als im Stadtstaat Genf sind hier die reformierten Gemeinden im Lande weit verstreut. An den Sitzungen der Synoden, die ein- oder zweimal im Jahr zusammentreten, nehmen die Vertreter der Lokalkirchen (Pastoren und Älteste) teil. Die Synoden stellen die Verbindung zwischen den einzelnen Gemeinden her, die untereinander nach dem Prinzip der Gleichheit und Unabhängigkeit verkehren.
Die Synoden treten im Rahmen der Provinzen („Provinzialsynoden“) sowie auf nationaler Ebene („Nationalsynoden“) zusammen.
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