Eine Provinz, die geschont werden muss
Die Gewaltpolitik gegen die Protestanten hatte sich bereits gegen Ende des 17. Jahrhunderts abgeschwächt. Mit dem Vertrag von Rijswijk (1698), mit dem der verheerende Krieg gegen die Augsburger Allianz ein Ende findet, gibt Frankreich einen Teil der vorher eroberten Gebiete auf, mit Ausnahme von Straßburg, und bestätigt die 1648 theoretisch gewährten Freiheiten. In der Folgezeit wird jedoch mit den Verträgen von Utrecht (1713) und Rastatt (1714) nach den von Frankreich, wenn auch erst spät, errungenen Siegen der Spanische Erbfolgekrieg beendet und Frankreich der Besitz des gesamten Elsass bestätigt.
Es gewann der Gedanke Raum, man solle aufhören, dieses potenziellen Konflikten ausgesetzte Grenzland zu belästigen. Der Herzog von Orleans, der nach dem Tod von Louis XIV. Regent wurde, erteilte Weisungen zur Mäßigung und Louis XV. erklärte zwar bei seiner Volljährigkeit, er beabsichtige, das Edikt von Fontainebleau (mit dem das Edikt von Nantes widerrufen wurde) aufrecht zu erhalten, aber das Elsass war davon nicht betroffen, da seine Freiheit durch die vorangehenden internationalen Verträge garantiert wurde. Außerdem wurde die Auswanderung ohne Zahlung der üblichen hohen Steuer gestattet.
Eine Toleranzregelung zugunsten der protestantischen Gemeinde
Ab 1727 wurde der protestantischen Gemeinde eine gesicherte Rechtsstellung eingeräumt. Ein Punkt verdient besonders hervorgehoben zu werden : wie dies auch beim katholischen Klerus der Fall war, mussten alle kirchlichen Amtsdiener die französische Staatsangehörigkeit besitzen, was bei den Protestanten zu Schwierigkeiten führen musste, da viele Pastoren aus den Territorien des Heiligen Römischen Reichs stammten. In zahlreichen protestantischen Familien wurde daher lebhaft zur Wahl der Pastorenlaufbahn ermutigt, was zu dem glücklichen Ergebnis führte, eine engere Bindung der Bevölkerung an ihre neuen, örtlich verwurzelten Pastoren herzustellen.
Von den Protestanten wurde gefordert, der Religion des Königs „Achtung und Ehrerbietung“ entgegenzubringen, im Gegenzug wurden sie von diesem toleriert. Natürlich wurde dieser versöhnliche Geist von den örtlichen Behörden nicht immer respektiert, insbesondere was die Konfessionszugehörigkeit der Kinder der Neukonvertiten betraf oder die Anwendung der Regel der Simultannutzung (Simultaneum), die eine Quelle lokaler Konflikte war. Der Herzog von Choiseul schrieb jedoch 1762, es sei „die Absicht Seiner Majestät, dass ein jeder seiner Untertanen unterschiedslos gerecht und menschlich behandelt werde“ (« l’intention de Sa Majesté est que tous ses sujets indistinctement soient traités avec justice et humanité »). Das 1764 erfolgte Verbot des Jesuitenordens wirkte beruhigend auf die protestantische Gemeinde. Im Übrigen wussten die Elsässer die durch die Reformen der Zentralmacht bewirkte wirtschaftliche Prosperität zu schätzen, wie sie durch die Errichtung der großen Verwaltungsgebäude, des Rohan-Schlosses, des Thomaskapitels zum Ausdruck kommt.
Marschall Moritz von Sachsen
Das Begräbnis des Marschalls Moritz von Sachsen (1696-1750) in Straßburg lässt diese Verbesserungen erkennen. Auch als ruhmreicher Feldherr war der Marschall Lutheraner geblieben, seine sterbliche Hülle konnte daher in keiner katholischen Kirche beigesetzt werden, und offizielle protestantische Kirchen gab es in Frankreich keine mehr. Da es im Elsass Kirchen gab, die lutherisch geblieben waren, wurden diese vom Hof ersucht, dem König den Dienst zu erweisen, die Trauerfeierlichkeiten für den Marschall auszurichten. Am 8. Februar 1751 begleitete ein prachtvoller Zug die sterbliche Hülle zum Temple-Neuf in Straßburg, wo alle zivilen und militärischen Würdenträger an der Trauerfeier teilnahmen. Das Ereignis war bewegend, die protestantische Glaubensausübung wurde damit anerkannt. Die völlige Eingliederung des Elsass in Frankreich machte Fortschritte, und als 1773 die Asche des Marschalls in die lutherische Thomaskirche in Straßburg überführt wurde, ließ ihm Louis XV. von Pigalle ein prächtiges Mausoleum errichten und die Feier fand ausschließlich in französischer Sprache statt.