Toleranzedikt
Zwei Jahre vor der Revolution stellt Ludwig XVI. am 29. November 1787 mit Verkündung des Toleranzedikts die Bürgerrechte der Protestanten wieder her. Sie können ihre Geburten, Eheschließungen und Todesfälle eintragen lassen. Weiterhin bleiben den Protestanten jedoch alle öffentlichen Ämter und jegliche Betätigung im Unterrichtswesen verwehrt.
Artikel : Das Toleranzedikt (29. November 1787)