Grundlegende Bestimmungen in Ergänzung zum Konkordatsgesetz

Am 18. September 1801 unterzeichnet Napoleon Bonaparte zusammen mit dem Papst das Konkordat. Am 8. April 1802 verkündet er die grundlegenden Bestimmungen, die das Leben der katholischen Kirche und der protestantischen und jüdischen Religion organisieren. Im Besonderen sehen sie die Besoldung der Geistlichen durch den Staat, die Zuteilung und Finanzierung der Gotteshäuser sowie die Vertretung der Gemeinden vor.

Artikel : Das Konkordat