Von Napoleon 1802 angeordnete Verfügungen, welche die lutherischen und reformierten Kirchen staatlich anerkennen, ihre Organisation und die Besoldung ihrer Pfarrer regeln.
Von Napoleon 1802 angeordnete Verfügungen, welche die lutherischen und reformierten Kirchen staatlich anerkennen, ihre Organisation und die Besoldung ihrer Pfarrer regeln.