Konsistorium


Im 16. Jahrhundert : Der Ältestenkreis, der mit dem Pfarrer zusammen die Gemeinde oder Lokalkirche leitet.
Im 19. Jahrhundert : Die organischen Artikel von 1802 erkennen nur die Konsistorialkirchen mit jeweils 6000 Gemeindegliedern an. Aufgrund der Zerstreuung der Protestanten muss die Konsistorialkirche mehrere Lokalkirchen umfassen. Sie wird geleitet von einem Kirchenrat (Konsistorium), der aus den Pfarrern und einigen Laien (6-8), die unter den begütertsten Gemeindegliedern gewählt werden, besteht.
Heute ist das Konsistorium ein Bezirk, der mehrere Lokalkirchen in den reformierten und lutherischen Kirchen umfasst. Das Konsistorium bezeichnet auch die Versammlung der Abgeordneten der Lokalkirchen des Bezirks. Er besitzt keine Rechtspersönlichkeit.